Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SeniKa Training GmbH § 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SeniKa Training GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Seni Kazazic und Thomas Maier, mit Sitz in 73734, Esslingen am Neckar, Kronenstraße 27– nachfolgend SeniKa genannt – und ihren Auftraggebern. (2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn SeniKa ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. (3) Die Angebote von SeniKa richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.
Ein Verbraucher (§ 13 BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Ein Unternehmer (§ 14 BGB) ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Soweit einzelne Regelungen in diesen AGB nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht. (4) Es gilt die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung oder Vertragsunterzeichnung in Kraft ist. § 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang (1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot oder Vertrag von SeniKa , nicht aus allgemeinen werblichen Aussagen, Präsentationen oder sonstigen Materialien. (2) SeniKa erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Unternehmensberatung, Coaching, Verkaufstraining, Positionierungsberatung, Digitalisierung, Recruiting, Mindset-Training und Weiterbildung.
In diesem Rahmen verpflichtet sich SeniKa nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder zur Herstellung eines Werks oder - es sei denn, SeniKa bietet dies im Angebot ausdrücklich an. 
(3) SeniKa kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. § 3 Vertragsschluss (1) Allgemein angebotene Dienstleistungen von SeniKa sind kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Sie laden den Auftraggeber nur ein, seinerseits SeniKa ein verbindliches Angebot zu machen. (2) Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben. Dies kann mündlich (z. B. telefonisch, in einem Videocall oder persönlichen Gespräch), schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail, Chat, Messenger) erfolgen.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass SeniKa Telefonate oder Video-Konferenzen zu Dokumentations- und Beweiszwecken aufzeichnen darf. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat wird der Vertrag im Gespräch geschlossen. (3) Der Vertrag kann auch in einem Onlineshop abgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber dort einen entsprechend beschrifteten Bestellbutton klickt, nachdem er bestimmte Produkte in den Warenkorb gelegt hat. SeniKa bestätigt den Zugang der Aufträge per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Auftraggeber unmittelbarer Zugang zu den erworbenen Leistungen (z.B. Zugang zur passwortgeschützten Teilnehmerplattform) gewährt wird. § 4 Vergütung, Aufrechnung ((1) Die Höhe der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung ist im Angebot von SeniKa angegeben.
(2) Gegenüber Verbrauchern mitgeteilte Honorare sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber, der kein Verbraucher ist, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.
(4) SeniKa kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
(5) Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner. . § 5 Zahlung, Rechnungsstellung (1) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten (z. B. Überweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal).
Bei SEPA-Lastschrift hat der Auftraggeber SeniKa ein entsprechendes Mandat zu erteilen. (2) Zahlungen sind sofort mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Rechnungsstellung gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung. (3) Kommt der Auftraggeber in Verzug, ist SeniKa berechtigt, bei Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. (4) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang geltend zu machen. (5) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Auftraggeber unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Auftraggeber verpflichtet, SeniKa Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Auftraggeber kein Verschulden trifft. § 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Erreichung eigener Ziele und Erfolge von seiner Mitwirkung abhängt und daher von zentraler Bedeutung ist. Er sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch SeniKa dafür, dass SeniKa alle zur notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
 (2) Der Erfolg der Zusammenarbeit hängt weiter davon ab, dass der Auftraggeber alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, unverzüglich trifft und allenfalls erforderliche Zustimmungen einholt (z.B. Zustimmungen der Konzernleitung, des Aufsichtsrats, der Mitarbeiter, des Betriebsrats etc.). Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
 (3) Sofern die vereinbarten Beratungsleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, wird der Auftraggeber die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist.
 (4) Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre von SeniKa vorliegen, welche SeniKa an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Darüber hinaus ist SeniKa berechtigt, dem Auftraggeber die durch ihn verursachten Mehrkosten (z.B. Stehzeiten der eingesetzten Mitarbeiter) in Rechnung zu stellen. Ansprüche von SeniKa aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt. § 7 Zurückbehaltungsrecht SeniKa steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der SeniKa unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde. § 8 Mängel Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Mängelansprüche, soweit anwendbar.
Da es sich um Dienstleistungen handelt, wird kein konkreter Erfolg geschuldet. § 9 Haftung (1) SeniKa haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SeniKa deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet SeniKa für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet SeniKa für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von SeniKa , ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet SeniKa , soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Auftraggeber deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist gegenüber Unternehmern auf den Wert beschränkt, der dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. § 10 Abwerbeverbot Unternehmerische Auftraggeber verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit sowie bis drei Jahre nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder Subunternehmer von SeniKa aktiv abzuwerben oder abwerben zu lassen. § 11 Verjährung Für Unternehmer: Ansprüche des Auftraggebers gegen SeniKa verjähren nach zwei Jahren ab Entstehung des Anspruchs, es sei denn, SeniKa handelt vorsätzlich – dann gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. § 12 Kündigung (1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende ordentlich gekündigt werden. (2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail). (3) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält SeniKa einen Anteil der Vergütung, der dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entspricht. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat SeniKa zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90 % der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen. § 13 Beendigung des Auftrags Der Auftrag gilt als beendet, sobald SeniKa die vertraglich geschuldeten Leistungen vollständig erbracht hat.
Beanstandungen sind innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher Mitteilung über den Abschluss des Auftrags geltend zu machen. § 14 Urheberrecht (1) Alle von SeniKa erstellten Unterlagen, Präsentationen, Konzepte, Videos, Skripte, Arbeitsblätter und sonstige Materialien sind geistiges Eigentum der SeniKa Training GmbH. (2) Der Auftraggeber darf diese Materialien nur für eigene, interne Zwecke nutzen. Eine Weitergabe, Veränderung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt. (3) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von SeniKa . § 15 Unterlagen des Auftraggebers (1) SeniKa ist berechtigt, die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist SeniKa nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat SeniKa auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Auftraggeber oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen SeniKa und dem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. SeniKa kann von Unterlagen, die an den Auftraggeber zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(3) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
(4) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart. § 16 Vertraulichkeit und Datenschutz (1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
(3) SeniKa verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. § 17 Elektronische Kommunikation (1) Die Kommunikation zwischen SeniKa und dem Auftraggeber kann per E-Mail, Chat oder Messenger (z. B. WhatsApp) erfolgen.
Wenn der Auftraggeber keine elektronische Kommunikation wünscht oder Verschlüsselung verlangt, teilt er dies schriftlich mit. (2) Rechnungen dürfen in elektronischer Form (PDF) versendet werden. Der Auftraggeber stimmt dieser Form ausdrücklich zu. § 18 Schlussbestimmungen (1) Vertragssprache ist deutsch. 
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen SeniKa und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. In jedem Fall bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften eines Landes unberührt, in dem sich ein Kunde aufhält, der Verbraucher ist.
 (3) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Vereinbarungen der Sitz von SeniKa . SeniKa kann allerdings den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz verklagen. Vorstehendes gilt nicht für Verbraucher oder wenn eine andere – gesetzlich zwingend vorgeschriebene – ausschließliche gerichtliche Zuständigkeit besteht.